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Vesper Vesper, Gebetszeit, Stundengebet, Liturgie, kath

Die Vesper ist ein Teil des Stundengebets. Der Begriff stammt vom lateinischen vespera und bedeutet Abend. Die Vesper ist das Gebet, das nach Abschluss der Arbeit des Tages gebetet wird.

Aufbau

Eröffnung Hymnus Psalm Psalm Canticum Kurzlesung Responsorium Magnifikat Fürbitten Vater unser Oration Segen Entlassung

In der Regel des hl. Benedikt ist die Vesper um 18:00 Uhr angesetzt. Sie gehört zu den großen Horen und wird auch Abendhore genannt. Neben den Laudes ist dieses Abendgebet die wichtigste Stundegebetszeit. Die Vesper, wie andere Teile des Stundengebetes, habt eine charakteristische Eröffnung: Der Vorbeter/ Priester beginnt:

Vorbeter: O Gott, komm mir zu Hilfe Gemeinde: Herr, eile mir zu helfen V: Ehre sei dem Vater und dem Sohne und des Heiligen Geiste. G: Wie es war im Anfang, so auch jetzt und alle Zeit und in Ewigkeit Amen. Halleluja.

Die Hymnen werden aus der christlichen Tradition ausgewählt und geben diesem Abendgebet vor allem an Festtagen eine eigene Färbung. Aus dem Buch der Psalmen werden jeweils zwei Psalmen ausgewählt, aus den psalmähnlichen Gesängen der anderen Büchern des Neuen Testaments ein Canticum, ein Lied. Gerahmt werden die Psalmen und das Canticum durch Antiphonen, die Den Grundgedanken der Gesänge aufgreifen. Die Lesung ist kurz, einige Verse aus der Briefliteratur des Neuen Testaments. Sie wird mit dem Responsorium, einem Antwortgesang beantwortet. Mit ihm wird die zentrale Aussage der Kurzlesung aufgegriffen. Es hat eine charakteristische Form

Vorbeter: Doppelvers Gemeinde: Wiederholung des Doppelverses V: Halbvers G: zweite Hälfte des Doppelverses vom Anfang V: Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste G:Doppelvers vom Anfang

Das Magnifikat wird in jeder Vesper gebetet bzw. gesungen. Es ist der Lobpreis den Maria anstimmt, als sie von Elisabeth als die Mutter des Herrn erkannt wird. Lukas überliefert ihn in Kap.1, 46-55. Auch dieser Gesang wird durch eine Antiphon eingerahmt. Diese greift das Grundthema des Tages auf. Die Fürbitten haben den gleichen Aufbau wie in der Eucharistiefeier. Währen die Fürbitten der Laudes eher auf die christliche Gemeinde bezogen sind, richten die Fürbitten der Vesper den Blick auf die Probleme außerhalb des Kreises der Beter. Mit ihnen werden Anliegen von Staat und Kirche vor Gott gebracht. Das Bittgebet folgt der Aufforderung des 1. Timotheusbriefes: " Vor allem fordere ich zu Bitten und Gebeten, zu Fürbitten und Danksagung auf, und zwar für alle Menschen, für die Herrscher und alle, die Macht ausüben, damit wir in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können" (1 Tim 2,1f). Es handelt sich bei den Bitten bzw. Fürbitten um Anregungen, die die Betenden durch eigene Anliegen ergänzen können. Die Bitten und Fürbitten münden in das Gebet des Herrn, das Vater unser, das große Schlussgebet von Morgen- und Abendlob. Es ist das Gebet, das Jesus seine Jünger gelehrt hat, in dem er die Betenden hineinnimmt in sein Beten zum Vater. Das Vaterunser ist die Urgestalt christlichen Betens, das alle christlichen Konfessionen verbindet. Anders als in der Eucharestiefeier schließt das Vater Unser nicht mit der Doxologie "denn dein ist das Reich…", sondern es folgt unmittelbar das Tagesgebet, das aus dem Messbuch übernommen wird und identisch mit dem Tagesgebet der Eucharistiefeier ist. Ein Segenswort mündet in die Entlassung: Gehet in Frieden Wenn der Vesper nicht ein Priester und auch kein Diakon vorsteht, wird das Abendgebet mit folgenden Worten abgeschlossen: V: Der Herr segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum ewigen Leben. G: Amen. Wenn die Komplet nicht in Gemeinschaft gebetet wird, folgt üblicherweise eine Marianische Antiphon

Zitate II. Vatikanisches Konzil: Die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet, nach der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes, sollen als die vornehmsten Gebetsstunden angesehen und als solche gefeiert werden. (Dokument über die Liturgei, Sacrosanctum Concilium, 89a)